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KG, 10.09.1998 - (4) 1 Ss 171/98 (89/98) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 S. 2 § 338 Nr. 5
Strafprozeßrecht: Begründungpflicht bei Ausschließung des Angeklagten von einer Zeugeneinvernahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 03.04.1998 - 11 JuJs 142/98
- KG, 10.09.1998 - (4) 1 Ss 171/98 (89/98)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus KG, 10.09.1998 - 1 Ss 171/98
Das Gericht entscheidet über den Ausschluß nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NStZ 1987, 84, 85).Unschädlich ist das Fehlen einer ausreichenden Begründung nur, wenn trotzdem mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (…vgl. BGH a.a.O.; BGH NStZ 1987, 84, 85).
- BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines …
Auszug aus KG, 10.09.1998 - 1 Ss 171/98
Dazu bedarf es eines begründeten Beschlusses, aus dem grundsätzlich auch hervorgehen muß, welche konkreten Anhaltspunkte für die entsprechende Befürchtung des Gerichts bestehen (vgl. BGHSt 22, 18, 20;… OLG Koblenz GA 1981, 475;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage, § 247 Rdnr. 14 m.w.N.).